AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Auftraggeber erkennt durch Unterschrift des Beförderungsauftrages die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Pferdetaxi-Augsburg an.

Pferdetaxi Augsburg verpflichtet sich, für den Auftraggeber den vereinbarten Transport durchzuführen. Der von Pferdetaxi Augsburg für den Transport verwendete Pferdeanhänger, befindet sich in einem nach den gesetzlichen Vorschriften gereinigten, desinfizierten und technisch einwandfreien Zustand. Spätestens nach vier Stunden, ab Fahrtbeginn, wird die Fahrt für eine Pause, zur Versorgung des Pferdes mit Wasser und Heu im Anhänger, unterbrochen.

Der Auftraggeber bestätigt, dass der Transport des Pferdes unter Einverständnis des Pferdebesitzers durchgeführt wird. Weiter bestätigt der Auftraggeber, dass das zu transportierende Pferd halfterführig ist und den angebundenen Zustand kennt. Der Auftraggeber versichert, dass das zu transportierende Pferd an keiner Krankheit leidet und auch ohne sonstige Nachteile transportfähig ist. Der Auftragnehmer ist im Falle einer akuten Erkrankung des Pferdes im veterinärmedizinischen Sinne unverzüglich und umfassend zu informieren.

Das Be- und Entladen sowie der Transport des Pferdes erfolgt grundsätzlich auf Verantwortung und Risiko des Auftraggebers. Pferdetaxi Augsburg haftet gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) für einem Schaden bis zu 35.000,00 € pro Transport. Eine Transportversicherung kann eventuell nur eine unzureichende Absicherung bieten, deshalb empfehlen wir dem Halter eine Tierlebens- bzw. Tierhaftpflichtversicherung.

Das Be- und Entladen wird vom Auftraggeber oder einem von ihm Beauftragten vorgenommen. Für eine, nach Aufforderung durch den Auftraggeber, von Pferdetaxi-Augsburg durchgeführte Hilfestellung beim Be- oder Entladen besteht keinerlei Haftung durch Pferdetaxi-Augsburg. Für durch das zu transportierende Pferd entstandene Beschaäigungen an Hilfs- oder Betriebsmittel haftet der Auftraggeber.

Sollte sich der Zustand des Pferdes während des Transports negativ entwickeln, kann Pferdetaxi-Augsburg, nach erfolgter Information des Auftraggebers, veterinärmedizinischen Beistand anfordern. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Der nationale und internationale Equidenpass muss bei dem Transport mitgeführt werden. Der Auftraggeber stellt diesen beim Verladen zur Verfügung. Sollte der Transport ohne Equidenpass erfolgen, werden verhängte Strafen bei Kontrollen voll an den Auftraggeber des Pferdes weitergegeben.

Der vereinbarte Beförderungspreis versteht sich inklusive jeweils einer halben Stunde Be- und Entladezeit, ab Ankunft von Pferdetaxi-Augsburg am jeweiligen Ladeort. Darüber hinaus dauernde Ladezeiten, werden dem Auftraggeber mit 10,- € je 30 min. berechnet.

Widersetzt sich das Pferd beim Verladen (länger als 30 min) kann Pferdetaxi-Augsburg den Ladevorgang abbrechen. Kommt es dadurch zu einer Leerfahrt, wird diese dem Auftraggeber entsprechend in Rechnung gestellt.
Bei einer Stornierung des Transportes durch den Auftraggeber von weniger als 24 Stunden vor vereinbartem Transportbeginn, werden diesem die bis dahin angefallenen Kosten in Rechnung gestellt.

Transportaufträge bedürfen der Schriftform. Die Bezahlung erfolgt in bar, vor Entladen des Pferdes am Entladeort. Bis zur Bezahlung des Auftrages oder evtl. entstandener Schäden wird durch Pferdetaxi-Augsburg vom Pfandrecht nach dem BGB über das transportierte Pferd und an evtl. hinterlegten Ausrüstungsgegenständen aus dem Eigentum des Auftraggebers Gebrauch gemacht.

Gerichtsstand ist Aichach.

Stand: Januar 2016

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